Öffentliche wissenschaftliche Konferenz zum 125. Jahrestag der Inkraftsetzung
Das meist abgekürzt so benannte "Sozialistengesetz" (für "Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie") war unter
den innenpolitischen Ereignissen des 2. Deutschen Kaiserreichs eines der dramatischsten und nach übereinstimmender Meinung der anwesenden
Experten das überragende. Es trat vor nunmehr 125 Jahren in Kraft (21. 10. 1878).
Aus diesem Anlass fand in Kiel eine dreitägige öffentliche wissenschaftliche Konferenz statt: vom Freitag, dem 28. November 2003, bis
zum Sonntag, dem 30. November 2003. Ort war das Gewerkschaftshaus, Legienhof. Die Veranstaltung wurde getragen vom Verband deutscher
Schriftsteller Schleswig-Holstein (VS in ver.di), von den Regionalverbände der Gewerkschaften ver.di, GEW, IG Metall sowie dem Landesverband
Schleswig-Holstein der SPD, dazu unterstützt durch die Landeszentrale für Politische Bildung, Schleswig-Holstein. Die vortragenden
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kamen aus Deutschland, Österreich und den USA. In ihren ausnahmslos auf hohem Niveau angesiedelten
Referaten kam eine Vielfalt an Themen zur Sprache.
Abgehandelt wurden sämtliche Aspekte des Sozialistengesetzes und der damit verbundenen Politik des wilhelminischen Kaiserreichs sowie die
Wirkungen, Folgen und Prägungen, die das Ausnahmegesetz in der deutschen Geschichte der 125 Jahre danach hinterließ.
In seiner Einleitung umriß Holger Malterer, Bezirksgeschäftsführer von ver.di, die Situation der Arbeiterschaft im Schleswig-Holstein des
19. Jahrhunderts, u. a. im Bereich des Druckge-werbes, und die konkreten Verschlechterungen (wie Entlassungen, Haussuchungen) in der Provinz,
vor allem in Kiel.
Der Landesvorsitzende der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Claus Möller, betonte in seinem Grußwort, daß die Wunden, die das
Sozialistengesetz der Arbeiterbewegung in Deutschland sowie seiner Partei geschlagen habe, niemals verheilt seien. Er ging auch auf die
prekäre gegenwärtige Lage seiner Partei ein, die momentan eine Politik vertreten müsse, die von der sozialdemokratischen Wählerschaft weder
verstanden noch gutgeheißen werde und die der Partei noch auf längere Sicht schwere Probleme verursachen müsse.
Ein gehaltvolles Grußwort sprach außerdem Dr. Rolf Peter Carl (Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur). Er sah die
diesjährige Tagung in einer Linie mit der inzwischen drei Jahre zurückliegenden, von denselben Trägern veranstalteten Konferenz über Wilhelm
Liebknecht (anläßlich von dessen 100. Todestag im Jahre 2000) und ordnete beide, die verdienstvoll seien, der Bemühung von Gewerkschaftlern,
Wissenschaftlern und Autoren ein, bedeutende Ereignisse der deutschen Arbeiterbewegung zurückzugewinnen für die Erinnerung der Nachlebenden
und Demokratiegeschichte bereitzustellen als ein Reservoir, aus dem Ermutigung zu schöpfen sei in den Bedrängnissen der Gegenwart.
In seinem Eröffnungsvortrag am Freitagabend beschrieb Prof. Wolfgang Schröder (Leipzig-Taucha) die Rolle der Gewerkschaften (damals oft
genannt: „Fachvereine“) im Kampf gegen das Sozialistengesetz, das zuerst einen furchtbaren Absturz für die Gewerkschaftsbewegung bedeutete,
die zu einem Kampffeld der Jahre 1878-1890 geworden war. Doch auch auf diesem, wie auf dem parteipolitischen Terrain, scheiterten die Urheber
des Sozialistengesetzes vollständig, und ihre fatale, weil unrechtmäßige und verlogene (unter frei konstruierten Vorwänden vorgenommene)
Gesetzgebung wurde entscheidend gebrochen durch das (Wieder-)Erstarken der Gewerkschaften, die sich, als das Ausnahmegesetz verworfen wurde,
als ein beständiger Faktor im deutschen politischen und gesellschaftlichen Leben etabliert hatten.
Am Sonnabend, dem 29. November, widmeten die anwesenden Wissenschaftler vier Vorträge dem politischen Umfeld des Ausnahmegesetzes und
dessen juristischen Aspekten. Jürgen Fenske (Geschäftsführer von Autokraft) beeindruckte mit einem Panoramareferat, worin er Anmerkungen zur
Geschichte des Bismarckreiches vortrug, die schwierige außenpolitische Konstellation schilderte, in der es sich befand, und auf dessen innen-
und wirtschaftspolitische Entwicklung Bezug nahm. Hans-Ernst Böttcher (Präsident des Landgerichts Lübeck) interpretierte das Gesetz unter
jurististischem Aspekt und konnte in tief lotenden Ausführungen zeigen, wie sich im Deutschen Reich die (bedrohliche) Geschicklichkeit
eilfertiger ‚furchtbarer Juristen‘ und ihrer politischen Auftraggeber ausbildete, das „Recht als Waffe im politischen Kampf“ einzusetzen (das
Regime des Zeitraums 1933-1945 perfektionierte diese Waffe noch). Rainer Hering aus Hamburg (Archivar des Hamburger Staatsarchivs, Dozent an der Universität)
demonstrierte am Beispiel des Stadtstaats, wie aus der Politik des Sozialistengesetzes ein „Überwachungsstaat“ resultierte, der zwar die
Privatsphäre der Bevölkerung unangetastet ließ, jedoch deren Freizeitgestaltung jahrzehntelang scharf observieren ließ, u. a. durch regelmäßig
die Kneipenbesucher aushorchende Spitzel. Der Kieler Bundestagsabgeordnete Hans-Peter Bartels (SPD, von Beruf Politologe) wies die Ursprünge
des Ausnahmegesetzes in der Furcht der Herrschenden auf, die sich durch grandiose Wahlerfolge der Sozialdemokratie in den Wahlen des Jahres
erschrecken ließen (30-50 % in Sachsen und Berlin, in Bremer Arbeiter-Stimmbezirken bis gegen 80 %! – Zahlen, von denen die Parteiführung
125 Jahre danach, in der Gegenwart, allenfalls noch träumen kann). Der Journalist und Philosoph Robert Steigerwald verglich in einem
leidenschaftlichen Vortrag, worin der Referent seine eigene Betroffenheit nicht verschwieg (der einstmals wegen Unterstützung einer
Volksbefragung fünf Jahre Gefängnishaft erduldete, nicht in Bautzen, wie die Leute meistens wähnen, sondern in der Bundesrepublik Deutschland),
die Verbotspraxen Bismarcks, des 3. Reiches sowie der Adenauerzeit (wohlgemerkt: nicht diese Geschichtsabschnitte und dazugehörigen
Staatsformen, wohl aber den Umgang mit der politischen Opposition). Eine zweite Gruppe von Vorträgen berührte zwei der Herzstücke der Zeit
des Sozialistengesetze, die zentralen Problematiken der Ära. Der bekannte Kieler Publizist Friedrich Mülder stellte in präziser, stets
konkreter und einleuchtender Weise die Sozialdemokratie im Abwehrkampf gegen das Sozialistengesetz dar, wobei es ihm gelang, den Bogen
aufzuweisen von der fast völligen Zerschlagung der Partei und ihres schon recht ausgedehnten Verlags- und Pressewesens 1878 bis zum
erstaunlichen Wiederaufbau der Organisation in der Folgezeit und ihrem effektiven Widerstand gegen die vom Bismarckstaat verhängten
Unterdrückungsmaßnahmen, wobei er die heroische Leistung, aber auch das unsägliche Leid der einfachen Mitstreiter und – last but not least –
ihrer mitkämpfenden Frauen ebenso würdigte wie die energische Leistung der Parteiführung unter so starken Lenkern wie August Bebel und Wilhelm
Liebknecht (an die heute noch Straßennamen in vielen deutschen Städten erinnern). Nicht weniger präzis, konkret und einleuchtend die
Ausführungen von Prof. Ursula Herrmann (Ferch bei Potsdam), die den Zusammenhang von Ausnahmegesetz und der nicht zufällig unter diesem
initiierten Sozialversicherungsgetzgebung aufzeigte, wobei sie die Funktion der einzelnen Sozialgesetze aufzeigte, die darin bestand, die
Arbeiterschaft des Kaiserreichs von der politischen Vertretung eben dieser Arbeiterschaft, der Sozialdemokratie zu lösen. Soweit die
Sozialgesetze jedoch den Interessen der breiten Arbeiterbevölkerung hätten dienen können, seien sie kein Geschenk der Gottesgnadenregierung
des Kaisers und des Kanzlers gewesen, sondern von niemand anderem erzwungen als von der verfemten Partei.
Am letzten Tage der Konferenz (30. 11.) kamen nochmals zwei historische Komplexe zur Darstellung; im ersten typische Lebensläufe und
geschichtliches bedeutender Sozialdemokraten unter dem Sozialistengesetz. Heidi Beutin (freie Wissenschaftspublizistin, Mitglied im
Landesvorstand Nord von ver.di) berichtete über Alltag und Mentalität unter dem Sozialistengesetz, wobei sie eine der hervorragendsten Quellen
der Epoche ausschöpfte, den (von Ursula Herrmann herausgegebenen) Briefwechsel zwischen Julie und August Bebel. Sie erwies die Fruchtbarkeit
zweier aktueller wissenschaftlicher Ansätze, der Alltagsgeschichte und der Mentalitätsforschung. Angela Graf (Hamburg, Bibliotheksleiterin
eines hamburgischen Museums) sprach über den – wie ihn die damalige politische Polizei titulierte – „notorischen Sozialdemokraten“ J. H. W.
Dietz, eine VerlegerPersönlichkeit von Rang, der die Sozialdemokratische Partei Außerordentliches verdankt; der Name Dietz lebt bis heute
im Verlagsnamen fort.
In der letzten Gruppe von Vorträgen, womit die Konferenz ihren Abschluß fand, versuchten drei Wissenschaftler, nochmals das Ausnahmegesetz
als ganzes aus drei Perspektiven zu interpretieren. Johann Dvorák (Universität Wien) legte dar, wie es sich in der damaligen Ära in
österreichischer Sicht ausnahm. Er berief sich auf eine kritische Schrift (in Briefform) des zeitgenössischen österreichischen Publizisten
Hermann Bahr, der schon zu diesem Zeitpunkt, in den achtziger Jahren 19. Jahrhunderts, zu der aus heutiger Sicht erstaunlichen Feststellung
gelangte, daß die Mittel zur Befriedigung des Bedarfs aller Bevölkerungsschichten ausreichend vorhanden seien, nur daß es an der
Verteilungsgerechtigkeit fehle. So gesehen, vertrat die (damalige!) Sozialdemokratie das Gesamtinteresse der Menschengattung, der nicht daran
gelegen sein konnte, die bestehende Verteilungsungerechtigkeit zu erhalten oder gar noch zu verschärfen, sondern die, um die gesellschaftlichen,
in der Zukunft drohenden furchtbarsten Katastrophen zu verhindern, den Übergang zu einer der Gattung zusagenden modernen Produktionsweise getrost
wagen durfte (aber dann doch nicht wagte). Wolfgang Beutin (Universität Bremen) prüfte erneut die von der DDR-Forschung bereits vorgegebene
Fragestellung, ob das Ausnahmegesetz das „Schlüsselglied“ in Bismarcks politischem Kalkül gewesen sei. Er kam zu dem Ergebnis, daß des
Reichskanzlers Scheitern ein doppeltes gewesen sei: Weder gelang es ihm, die Sozialdemokratie als politischen Faktor aus dem politischen Leben
des Reichs auszutilgen, noch gelang ihm sein umgreifendes Vorhaben, die Fortexistenz der drei Kaiserreiche in der Mitte und im Osten Europas
zu sichern (Rußland – Österreich – Deutschland), die allesamt 1917/18 zerbrachen. Den glanzvollen Schlußtakt setzte Prof. Jost Hermand
(Madison/Wisconsin, USA), der unter dem Reiztitel „Vom Peitschenhieb zum Zuckerbrot“ die Gründe für die Aufhebung des Sozialistengesetzes im
Jahre 1890 und für den Sturz des ‚eisernen Kanzlers‘ untersuchte.
Die Teilnehmer waren sich einig, daß sie einer überaus inhaltsreichen, mit ihren Resultaten weit in die (wissenschaftliche) Zukunft reichenden
Konferenz beigewohnt hatten, die – was denn auch mehr als nur einmal nachdrücklich in den lebhaften, stets erneuerten Diskussionen artikuliert
wurde – manche Argumentation bot, deren höchste Aktualität allen in die Augen fiel.
Die anwesenden Repräsentanten der Gewerkschaft ver.di ver-sprachen den Teilnehmern, daß sie bereits in der nächsten Zukunft ein neues
Brainstorming beginnen würden, um nach Möglichkeit in drei Jahren erneut eine Konferenz zur Geschichte der Arbeiterbewegung zu realisieren.
Zur Konferenz eingeladen haben:
Verband deutscher Schriftsteller Schleswig-Holstein (VS)
ver.di Landesbezirk Nord, Bezirk Kiel-Plön
Fachbereich Medien – Kunst und Kultur
GEW Landesverband Schleswig-Holstein
SPD Landesverband Schleswig-Holstein
IG Metall Kiel
Die Konferenz wird unterstützt durch:
Landeszentrale für Politische Bildung, Schleswig-Holstein